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#InFocus
Kleine Kinder, kleine Sorgen. Große Kinder, große Sorgen
Dieses Sprichwort ist bekannt. Und wie bei Sprichwörtern häufig der Fall, steckt darin ein Körnchen Wahrheit.
Bei der ÜSS möchten wir dem gerne etwas hinzufügen: Ihre Sorgen sind unsere Sorgen.
Als Elternteil hofft man, dass die Kinder später ihren eigenen Weg finden. Das ist auch meistens der Fall. Manchmal allerdings sorgen gesundheitliche Probleme oder eine Behinderung dafür, dass Ihr Kind auch als Erwachsener weiterhin Unterstützung benötigt. Dann ist es wichtig, dass der Sozialschutz nicht wegfällt.
Wenn Ihr Kind volljährig wird
Sind Sie bei der ÜSS versichert und haben Sie eine zusätzliche Gesundheitspflegeversicherung? Dann können Sie Ihre Kinder als Person zu Lasten mitversichern.
Sobald wir Ihr Kind über die Zentrale Datenbank der sozialen Sicherheit identifizieren können oder eine Geburtsurkunde erhalten, wird der Beitritt bis zum Alter von 18 Jahren festgelegt.
Studiert Ihr Kind noch weiter? Dann reicht eine jährliche Schulbescheinigung für die Verlängerung der Anerkennung aus. Dies ist bis zum Ende des Studiums möglich, spätestens jedoch bis zum Alter von 25 Jahren.
Danach nehmen die meisten jungen Erwachsenen eine Arbeit auf und können auf eigenen Beinen stehen.
Wenn ein selbstständiges Leben nicht gelingt
Manche junge Erwachsene können aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung nicht für sich selbst sorgen.
In einer solchen Situation lassen wir Eltern und Kinder nicht im Stich.
Ein bei der ÜSS versicherter Elternteil kann die Akte des Kindes vom beratenden Arzt der ÜSS begutachten lassen. Geht aus dieser medizinischen Akte hervor, dass das Kind nicht in der Lage ist, für seinen Lebensunterhalt zu sorgen? Dann kann die Anerkennung als Kind zu Lasten verlängert werden.
Solange der Elternteil bei der ÜSS versichert bleibt, wird der Schutz solange fortgesetzt, wie dies erforderlich ist.
Was passiert, wenn Sie als Elternteil nicht mehr da sind
Niemand lebt ewig - auch Expats nicht.
Wenn Sie sterben und als Expat bei der ÜSS versichert waren, haben Ihre Kinder möglicherweise Anspruch auf eine Waisenrente.
Diese Rente wird bis zum 18. Lebensjahr ausgezahlt. Studieren Ihre Kinder weiter? Dann läuft die Auszahlung bis zum Ende ihres Studiums, spätestens jedoch bis zu ihrem 25. Geburtstag.
Für Kinder, bei denen vor Vollendung des 18. Lebensjahres eine Behinderung festgestellt wurde und die darum nicht für ihren Lebensunterhalt sorgen können, kann der Anspruch auf eine Waisenrente lebenslang bestehen bleiben.
So ermöglicht die ÜSS auch langfristig finanzielle Sicherheit für diejenigen, die sie am dringendsten benötigen.
Sozialschutz dreht sich um Menschen
Bei der ÜSS sprechen wir oft über Akten, Ansprüche und Erstattungen. Doch hinter jeder Akte stehen Menschen. Hinter jedem Antrag verbirgt sich eine persönliche Geschichte. Deshalb glauben wir, dass Sozialschutz mehr ist als nur Regeln. Es geht um Kontinuität, Menschlichkeit und die Gewissheit, dass schutzbedürftige Menschen nicht ins Abseits geraten, wenn das Leben anders verläuft als erwartet.
Manche Sorgen verschwinden nicht, egal wie alt Ihre Kinder sind. Und genau machen wir Ihre Sorgen zu unseren Sorgen.
Möchten Sie Ihre Reiseerfahrungen teilen?
Sind Sie ein Expat oder kennen Sie jemanden mit einer inspirierenden Auslandserfahrung? Dann kontaktieren Sie uns unter overseas-expat@onssrszlss.fgov.be. Wer weiß, vielleicht inspirieren Sie künftige Expats mit Ihrer Geschichte.