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Die Welt ist Ihr Arbeitsplatz, aber wie sieht es mit Ihrem Sozialschutz während der Entsendung aus? Der Kontext Ihrer Entsendung bestimmt, ob Sie dem belgischen System der Sozialen Sicherheit (über das LSS) oder dem System der Überseeischen Sozialen Sicherheit (ÜSS) unterliegen.

Entsendung in das belgische System der Sozialen Sicherheit

Entsendung bedeutet, dass Sie als belgischer Arbeitnehmer von Ihrem belgischen Arbeitgeber vorübergehend ins Ausland entsandt werden und dabei weiterhin dem belgischen System der Sozialen Sicherheit unterstehen. Die Entsendung ist zeitlich begrenzt. Die Bedingungen werden vom LSS geprüft

Eine Entsendung ist in die Mitgliedstaaten des EWR, in die Schweiz, in das Vereinigte Königreich und in die Länder, mit denen Belgien ein bilaterales Abkommen über soziale Sicherheit geschlossen hat (auch als Vertragsländer bezeichnet) möglich.

Beachten Sie, dass die Abkommen mit den Vertragsländern je nach Art der Sozialen Sicherheit (z. B. Pension, Krankenversicherung usw.) unterschiedlich sein können

In Ländern außerhalb dieser Abkommen können Sie sich nicht auf die belgische Soziale Sicherheit berufen. Sie können in diesem Fall wählen, ob Sie der ÜSS beitreten wollen.

Entsendung in das System der Überseeischen Sozialen Sicherheid

Das ÜSS sorgt dafür, dass Sie als entsandter Arbeitnehmer auch in Ländern mit einem begrenzten Sozialversicherungssystem einen vertrauenswürdigen Sozialschutz behalten und dass die erworbenen Ansprüche bei Ihrer Rückkehr nach Belgien berücksichtigt werden.

Lesen Sie zwei häufig gestellte Fragen zum Thema „Entsendung“ im ÜSS-System.

Ja, das ist möglich. Arbeitnehmer, die der ÜSS angeschlossen sind, können vorübergehend von ihrer Auslandsstelle in ein Land innerhalb des EWR, der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs entsandt werden. Voraussetzung ist, dass eine A1-Bescheinigung ausgestellt wird. Diese Bescheinigung muss über overseas@onss.fgov.be beantragt werden. Diese Entsendung ist auf maximal sechs Monate begrenzt. Während dieses Zeitraums bleibt die ÜSS-Deckung bestehen, solange die Beiträge gezahlt werden. Eine Entsendung nach Belgien ist in diesem Fall nicht möglich.

Ja, das ist möglich. Alle Informationen und das Beitrittsformular finden Sie auf der Seite Formulare und Online-Anträge. Der Versicherungsschutz gilt so lange, wie Beiträge gezahlt werden.

Szenario System Bedingungen Maximale Dauer
Entsendung in einen
EWR-Mitgliedstaat/
Schweiz/Vereinigtes
Königreich
- von Belgien aus
Belgische Soziale Sicherheit (über LSS) beurteilt durch LSS + A1-Bescheinigung gemäß den Entsendungsregeln
Entsendung außerhalb
des EWR/
der Schweiz/
des Vereinigten
Königreichs in ein Land mit bilateralem Abkommen über Sozialversicherungs-
vertrag
- von Belgien aus
Sie haben die Wahl: Belgische Soziale Sicherheit (über LSS) oder ÜSS beurteilt durch LSS + A1-Bescheinigung freiwilliger Beitritt zur ÜSS + Beitragszahlung gemäß den Entsendungsregeln keine Höchstdauer
Entsendung außerhalb
des EWR/
der Schweiz/
des Vereinigten Königreichs in ein Land ohne bilaterales Abkommen über Sozialversicherung-
vertrag
ÜSS freiwilliger Beitritt zur ÜSS + Beitragszahlun keine Höchstdaue
Entsendung eines ÜSS-
Mitglieds von einer Stelle in Übersee in einen
EWR-Mitgliedstaat/
Schweiz/Großbritannien
(jedoch nicht nach Belgien)
ÜSS Beitritt zur ÜSS + A1-Bescheinigung maximal 6 Monate

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