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F&A
F&A: Ihr Sozialschutz während der Entsendung
Die Welt ist Ihr Arbeitsplatz, aber wie sieht es mit Ihrem Sozialschutz während der Entsendung aus? Der Kontext Ihrer Entsendung bestimmt, ob Sie dem belgischen System der Sozialen Sicherheit (über das LSS) oder dem System der Überseeischen Sozialen Sicherheit (ÜSS) unterliegen.
Entsendung in das belgische System der Sozialen Sicherheit
Entsendung bedeutet, dass Sie als belgischer Arbeitnehmer von Ihrem belgischen Arbeitgeber vorübergehend ins Ausland entsandt werden und dabei weiterhin dem belgischen System der Sozialen Sicherheit unterstehen. Die Entsendung ist zeitlich begrenzt. Die Bedingungen werden vom LSS geprüft
Eine Entsendung ist in die Mitgliedstaaten des EWR, in die Schweiz, in das Vereinigte Königreich und in die Länder, mit denen Belgien ein bilaterales Abkommen über soziale Sicherheit geschlossen hat (auch als Vertragsländer bezeichnet) möglich.
Beachten Sie, dass die Abkommen mit den Vertragsländern je nach Art der Sozialen Sicherheit (z. B. Pension, Krankenversicherung usw.) unterschiedlich sein können
In Ländern außerhalb dieser Abkommen können Sie sich nicht auf die belgische Soziale Sicherheit berufen. Sie können in diesem Fall wählen, ob Sie der ÜSS beitreten wollen.
Entsendung in das System der Überseeischen Sozialen Sicherheid
Das ÜSS sorgt dafür, dass Sie als entsandter Arbeitnehmer auch in Ländern mit einem begrenzten Sozialversicherungssystem einen vertrauenswürdigen Sozialschutz behalten und dass die erworbenen Ansprüche bei Ihrer Rückkehr nach Belgien berücksichtigt werden.
Lesen Sie zwei häufig gestellte Fragen zum Thema „Entsendung“ im ÜSS-System.
Kann ein bei der ÜSS angeschlossener Arbeitnehmer in einen EWR-Mitgliedstaat, die Schweiz oder das Vereinigte Königreich entsandt werden?
Ja, das ist möglich. Arbeitnehmer, die der ÜSS angeschlossen sind, können vorübergehend von ihrer Auslandsstelle in ein Land innerhalb des EWR, der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs entsandt werden. Voraussetzung ist, dass eine A1-Bescheinigung ausgestellt wird. Diese Bescheinigung muss über overseas@onss.fgov.be beantragt werden. Diese Entsendung ist auf maximal sechs Monate begrenzt. Während dieses Zeitraums bleibt die ÜSS-Deckung bestehen, solange die Beiträge gezahlt werden. Eine Entsendung nach Belgien ist in diesem Fall nicht möglich.
Kann ein belgischer Arbeitgeber seine Arbeitnehmer, die auf der belgischen Gehaltsliste stehen, der ÜSS anschließen, wenn sie außerhalb des EWR, der Schweiz und des Vereinigten Königreichs arbeiten?
Ja, das ist möglich. Alle Informationen und das Beitrittsformular finden Sie auf der Seite Formulare und Online-Anträge. Der Versicherungsschutz gilt so lange, wie Beiträge gezahlt werden.
Verschiedene Szenarien
| Szenario | System | Bedingungen | Maximale Dauer |
|---|---|---|---|
| Entsendung in einen EWR-Mitgliedstaat/ Schweiz/Vereinigtes Königreich - von Belgien aus |
Belgische Soziale Sicherheit (über LSS) | beurteilt durch LSS + A1-Bescheinigung | gemäß den Entsendungsregeln |
| Entsendung außerhalb des EWR/ der Schweiz/ des Vereinigten Königreichs in ein Land mit bilateralem Abkommen über Sozialversicherungs- vertrag - von Belgien aus |
Sie haben die Wahl: Belgische Soziale Sicherheit (über LSS) oder ÜSS | beurteilt durch LSS + A1-Bescheinigung freiwilliger Beitritt zur ÜSS + Beitragszahlung | gemäß den Entsendungsregeln keine Höchstdauer |
| Entsendung außerhalb des EWR/ der Schweiz/ des Vereinigten Königreichs in ein Land ohne bilaterales Abkommen über Sozialversicherung- vertrag |
ÜSS | freiwilliger Beitritt zur ÜSS + Beitragszahlun | keine Höchstdaue |
| Entsendung eines ÜSS- Mitglieds von einer Stelle in Übersee in einen EWR-Mitgliedstaat/ Schweiz/Großbritannien (jedoch nicht nach Belgien) |
ÜSS | Beitritt zur ÜSS + A1-Bescheinigung | maximal 6 Monate |
Haben Sie weitere Fragen?
Bitte kontaktieren Sie Frontline.
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