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Im Ausland arbeiten
Selbstständige: Beitritt zur Überseeischen Sozialen Sicherheit
Üben Sie in Belgien eine selbstständige Erwerbstätigkeit aus? Arbeiten Sie dabei auch außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, der Schweiz und des Vereinigten Königreichs (im Folgenden als „Ausland“ bezeichnet)? Dann sollten Sie unbedingt weiterlesen.
Selbstständige Tätigkeit in Belgien und im Ausland
In Belgien die gleiche Tätigkeit wie im Ausland
Wenn Ihre Tätigkeiten an beiden Orten identisch sind, kann Ihre Tätigkeit in Belgien nicht Ihre hauptberufliche Tätigkeit bleiben. Sie müssen sie beenden oder sie mit der Zustimmung des LISVS in eine selbstständige Tätigkeit als Nebenerwerb umwandeln. Nach Erhalt einer Bescheinigung, aus der das Datum der Beendigung Ihrer selbstständigen Tätigkeit als Haupterwerb hervorgeht, können wir Ihren Beitrittsantrag bearbeiten.
In Belgien eine andere Tätigkeit als im Ausland
Wenn Sie an beiden Orten unterschiedliche Tätigkeiten ausüben, können Sie grundsätzlich der ÜSS beitreten. Dafür müssen Sie jedoch die Beitrittsbedingungen erfüllen, einschließlich der Bedingung, dass Sie im Ausland eine wesentliche Tätigkeit ausüben.
Andere Fälle
Wenn Sie derzeit als Selbstständige(r) außerhalb Belgiens arbeiten und eine selbstständige Tätigkeit im Ausland aufnehmen (oder dort angestellt arbeiten) möchten, nehmen Sie bitte schriftlich Kontakt mit uns auf und beschreiben Sie Ihren Fall detailliert. Daraufhin prüft unsere zuständige Stelle, ob ein Beitritt zu unserem System möglich ist oder nicht.
Möchten Sie Ihre Reiseerfahrungen teilen?
Sind Sie ein Expat oder kennen Sie jemanden mit einer inspirierenden Auslandserfahrung? Dann kontaktieren Sie uns unter overseas-expat@onssrszlss.fgov.be. Wer weiß, vielleicht inspirieren Sie künftige Expats mit Ihrer Geschichte.