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Im Ausland arbeiten
Ihre Pension, die Korrespondenz und die ÜSS
Beziehen Sie Ihre Pension über die Überseeische Soziale Sicherheit (ÜSS)? Dann erhalten Sie die erforderlichen Unterlagen zweifellos vom Pensions- und Zahlungsdienst der ÜSS. Anhand der chronologischen Übersicht sehen Sie auf einen Blick, welche Unterlagen Sie wann erhalten.
Februar: die Steuerkarte
Diese Karte benötigen Sie für Ihre Steuererklärung. Sie enthält die Pensionsbeträge, die Sie im Vorjahr bezogen haben. Wie alle Pensionierten der ÜSS mit aktivierter e-Box erhalten Sie diese Karte automatisch in My eBox. Andernfalls wird sie Ihnen per Post zugestellt.
Von Juni bis August: das Antragsformular für das Urlaubsgeld
Sicherlich eines der Formulare, das Sie gerne ausfüllen! Eine Ruhestandsrente, eine Hinterbliebenenrente oder eine Rente als geschiedener Ehepartner? Sie haben, wie alle Pensionierten der ÜSS, unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Urlaubsgeld. Das Formular erhalten die berechtigten Pensionierten per Post.
Solange Sie das Formular nicht erhalten haben, können Sie keinen Antrag auf Urlaubsgeld stellen. Die ersten Formulare werden Mitte Juni versandt. Der Versand wird im Laufe des Juli fortgesetzt mit:
- den Formularen für Personen, die eine Pension zu Lasten der Städte und Provinzen beziehen;
- den Formularen für Personen, die in den Niederlanden wohnen oder die niederländische Staatsangehörigkeit besitzen.
Schließlich ist Ende August ein letzter Versand für Pensionierte vorgesehen, die in Portugal wohnen oder die portugiesische Staatsangehörigkeit besitzen.
Einige Pensionierte erhalten ihr Urlaubsgeld automatisch im Laufe des Monats Juni. Sie müssen kein Formular ausfüllen.
Bitte beachten Sie: Es gibt einen Höchstbetrag für das Urlaubsgeld, den Sie pro Jahr erhalten können. Wenn Sie diesen Höchstbetrag bereits ausgeschöpft haben, erhalten Sie keine weitere Zahlung von uns und auch kein Formular zum Ausfüllen.
September: die Lebensbescheinigung
Für manche Menschen ist die Lebensbescheinigung unverzichtbar, damit sie ihre Pension ohne Unterbrechung weiter beziehen können. Unter welchen Umständen erhalten Sie diese? Wenn Sie im Ausland wohnen oder wenn Ihre Korrespondenzadresse nicht mit Ihrer Wohnadresse übereinstimmt. Sie erhalten die Bescheinigung per Post. Die Bescheinigung muss von den zuständigen Behörden ausgefüllt und bis Ende Dezember des laufenden Jahres an das LSS zurückgeschickt werden.
Januar des folgenden Jahres: Erinnerung an die Lebensbescheinigung
Sind Sie manchmal etwas vergesslich? Kein Problem, die ÜSS behält den Überblick: Wenn Ihre ausgefüllte Erklärung fehlt, schickt sie Ihnen eine neue Erklärung zur Erinnerung. So wird die Auszahlung Ihrer Pension nicht ausgesetzt, wenn die Erklärung nicht korrekt ausgefüllt und zurückgeschickt wurde.
Haben Sie ein bestimmtes Dokument, das Sie erwarten, nicht erhalten?
Manche Briefe können verloren gehen oder an eine falsche Adresse gelangen. Melden Sie ein Problem bitte unserer Frontline. Sie wird Ihnen das fehlende Dokument per E-Mail zusenden.Möchten Sie Ihre Reiseerfahrungen teilen?
Sind Sie ein Expat oder kennen Sie jemanden mit einer inspirierenden Auslandserfahrung? Dann kontaktieren Sie uns unter overseas-expat@onssrszlss.fgov.be. Wer weiß, vielleicht inspirieren Sie künftige Expats mit Ihrer Geschichte.