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Verschiedenes
Studieren Ihre Kinder? Schulbescheinigung einsenden, damit sie als Personen zu Lasten anerkannt bleiben.
Mit Beginn des neuen Schuljahres möchten wir alle Eltern mit Kindern über 18 Jahren daran erinnern, dass ihre Kinder nicht mehr automatisch als Personen zu Lasten anerkannt werden.
Ein Schuljahr in Europa, genauer gesagt in Belgien, dauert vom 1. September bis zum 30. Juni. Wenn Sie über 18 Jahre alt sind und noch zur Schule gehen, informieren Sie die ÜSS bis zum 30. September mittels einer Schulbescheinigung.
Sie sind nicht sicher, ob dies auf Sie zutrifft? Hier ein Überblick.
Schulbescheinigung ja oder nein | Mitgliedschaft in einer belgischen Krankenkasse | Mitgliedschaft in der Überseeischen Sozialen Sicherheit |
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unter 18 Jahren | Eine Bescheinigung ist nicht erforderlich. | Eine Bescheinigung ist nicht erforderlich. |
18 Jahre bis 24 Jahre |
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über 24 Jahre | Eine persönliche Mitgliedschaft in einer belgischen Krankenkasse empfiehlt sich. | Eine persönliche Mitgliedschaft in der ÜSS ist möglich, wenn Sie eine berufliche Tätigkeit außerhalb des EWR, der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs ausüben. |
Haben Sie Fragen dazu, welche Bescheinigung Sie benötigen und ob sie in einer anderen Sprache ausgestellt werden kann?
Kontaktieren Sie unsere Dienste unter +32 2 509 90 99 oder unter overseas@onss.fgov.be.
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Sind Sie ein Expat oder kennen Sie jemanden mit einer inspirierenden Auslandserfahrung? Dann kontaktieren Sie uns unter overseas-expat@onssrszlss.fgov.be. Wer weiß, vielleicht inspirieren Sie künftige Expats mit Ihrer Geschichte.