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Im Juni steht für die meisten der Sommerurlaub vor der Tür. Wenn Sie die Aussicht auf Ferien haben, verbinden Sie mit dem Begriff „Urlaub” sicherlich Abschalten, Erholung, Auszeit, Reisen oder beispielsweise die Rückkehr ins Heimatland. Lassen Sie diese herrliche Zeit nicht durch Versäumnisse überschatten, die Ihren Sozialversicherungsschutz beeinträchtigen.

Das Sandkorn findet sich nämlich nicht nur am Strand. Es kann auch in letzter Minute den reibungslosen Ablauf Ihres lang ersehnten Urlaubs gefährden. Zur Veranschaulichung zwei Szenarien, die leider nicht selten vorkommen.

Szenario: Der nicht mehr versicherte Sohn

Ihr 20-jähriger Ältester fährt im Juli ins Ferienlager, um eine Gruppe Jugendlicher zu betreuen. Der Veranstalter verlangt als Formalität einen Nachweis über seinen Gesundheitsversicherungsschutz. Ohne sich weiter Gedanken zu machen, wenden Sie sich an die Hotline der Überseeischen Sozialen Sicherheit, um schnell eine Versicherungsbescheinigung zu erhalten. Hoppla! Die Überprüfung Ihrer Akte zeigt, dass Sie der ÜSS die Schulbescheinigung, die die Fortsetzung seines Versicherungsschutzes ermöglicht, nicht zugeschickt haben.

Das hätten Sie tun müssen…

Wenn Ihr Kind älter als 18 Jahre ist, müssen Sie uns jedes Jahr bis zu seinem 25. Geburtstag eine Schulbescheinigung zukommen lassen. Das sollten Sie nicht in letzter Minute erledigen, da die Schulen in den Sommermonaten deutlich schwerer zu erreichen sind. Sobald die Bescheinigung vorliegt und geprüft wurde, senden Ihnen unsere Dienststellen umgehend den angeforderten Versicherungsnachweis zu.

Eine weitere Vorsichtsmaßnahme: Wenn Ihr Arbeitgeber Sie bei der Gesundheitsversicherung angemeldet hat, hat er auch die eventuell unterhaltsberechtigten Familienangehörigen gemeldet? Ein einfacher Anruf bei unserem Kundenservice gibt Ihnen Gewissheit.

Szenario einer abgelehnten Kostenerstattung

Sie planen im Sommer die Rückkehr in Ihr Heimatland. Nebenbei möchten Sie einen Gesundheitscheck machen lassen: allgemeine Vorsorgeuntersuchung, Zahnarztbesuch und Ähnliches. Stellen wir uns sogar einen Krankenhausaufenthalt für einen Eingriff vor. Sie sind zuversichtlich, da Sie bei der ÜSS einen Vertrag für die Gesundheitsversorgung abgeschlossen haben. Dieser deckt Sie weltweit und zwangsläufig auch in Ihrem Heimatland ab. Aber nein! Als Einzelversicherter in unserem System wird Ihnen die Kostenerstattung verweigert. Grund: Ihre Beitragszahlungen sind nicht in Ordnung.

Das hätten Sie tun müssen…

Hier muss Ihr Fehler kaum näher erklärt werden: Behalten Sie die ordnungsgemäßen Beitragszahlungen stets im Auge. Zu Ihrer Erleichterung sei gesagt, dass Sie sich, wenn Sie über einen vom Arbeitgeber abgeschlossenen Gruppenvertrag versichert sind, darüber keine Gedanken machen müssen.

Es ist positiv, wenn Sie sich für den Lastschrifteinzug entschieden haben. Allerdings sollten Sie darauf achten, immer ein Guthaben auf Ihrem Bankkonto zu haben. Wenn Sie keinen Lastschrifteinzug haben, leisten Sie am besten eine regelmäßige monatliche Auszahlung oder sogar eine Vorauszahlung für mehrere Monate.

Beachten Sie schließlich, dass unsere Beiträge regelmäßig indexiert werden. Daher ist es bei einem Dauerauftrag notwendig, diesen entsprechend der Beitragsentwicklung anzupassen. Kontaktieren Sie gerne unsere Dienststellen, um Ihre Situation zu klären.

Wir sind für Sie da

Ob Sie bei der Arbeit, im Urlaub, vorübergehend in Belgien oder weit weg von hier sind – Sie können sich darauf verlassen, dass wir Ihnen zuhören, Ihre Anträge beantworten und Lösungen anbieten über:

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