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Wenn Sie in Belgien gearbeitet haben und außerdem Beiträge zur Überseeischen Sozialen Sicherheit (Berufstätigkeit außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums) geleistet haben, sollten Sie beachten, dass Sie mit zwei getrennten Pensionssystemen zu tun haben, die von zwei unabhängigen Stellen verwaltet werden:

  • dem Föderalen Pensionsdienst
  • der Überseeischen Sozialen Sicherheit (ÜSS)

Ein wesentlicher Unterschied ist das Pensionsalter.

Gesetzliches Pensionsalter beim Föderalen Pensionsdienst

In Belgien ist das gesetzliche Pensionsalter derzeit im Wandel.

Die aktuelle Situation stellt sich wie folgt dar:

  • Wenn Sie vor dem 1. Januar 1960 geboren sind, beträgt Ihr gesetzliches Pensionsalter 65 Jahre.
  • Wenn Sie zwischen 1960 und 1963 geboren sind, beträgt Ihr gesetzliches Pensionsalter 66 Jahre.
  • Wenn Sie 1964 oder später geboren sind, beträgt Ihr gesetzliches Pensionsalter 67 Jahre (gültig ab 2030).

Aktuelle Informationen finden Sie auf der Website des Föderalen Pensionsdienstes (Neues Fenster) .

Pension bei der Überseeischen Sozialen Sicherheit

Bei der ÜSS liegt das Pensionalter bei 65 Jahren, unabhängig von den Änderungen beim Föderalen Pensionsdienst.

Mit diesem praktischen Simulationstool können Sie überprüfen:

  • wie hoch die Pension ist, die Sie mit einem bestimmten Beitrag zum Basispaket erhalten, oder
  • wie viel Sie beitragen müssen, um einen bestimmten Pensionbetrag zu erhalten.

Bitte beachten Sie: Es gibt einen Mindest- und einen Höchstbetrag.

Die Pension basiert auf dem Kapitalisierungsprinzip. Vier Elemente bestimmen die Höhe Ihrer Pensionbeträge:

  • die Höhe Ihrer Beiträge
  • die Anzahl der Jahre, in denen Sie Beiträge gezahlt haben
  • das Alter, in dem Sie mit der Beitragszahlung beginnen
  • das Alter, in dem Sie in Pension gehen

Wenn Sie zwischen 60 und 64 Jahren in den vorzeitigen Ruhestand gehen, wird gemäß der geltenden Gesetzgebung ein Kürzungskoeffizient angewendet.

Bitte beachten Sie: Das Erreichen des Pensionsalters bedeutet nicht automatisch, dass Ihnen eine Pension gewährt wird. Sie müssen selbst einen Antrag stellen. Dies ist auf drei Arten möglich:

  • Stellen Sie Ihren Antrag auf der Seite Meine Rente beantragen,
  • Beantragen Sie die Formulare per E-Mail unter overseas@onss.fgov.be,
  • Kontaktieren Sie unsere Frontline unter +32 2 509 90 99.

Sie kombinieren zwei Pensionssysteme

Jedes System berechnet separat den Pensionsbetrag, auf den Sie Anspruch haben. Sie müssen bei beiden Pensionsdiensten einen Antrag einreichen.

Ihre gesamten Arbeitsjahre werden addiert, um die Dauer Ihrer Berufslaufbahn zu bestimmen.

Bei Ihrer Pensionierung erhalten Sie zwei Pensionen.

Bitte beachten Sie: Für die Besteuerung werden beide Pensionsbeträge addiert und der Gesamtbetrag besteuert.

Praktischer Tipp: Erstellen Sie einen Plan für jedes Pensionssystem, notieren Sie sich die möglichen Eintrittstermine und überprüfen Sie regelmäßig Ihre erworbenen Ansprüche.

Wenn Sie bei der ÜSS versichert sind und in Belgien wohnen, senden wir Ihnen jedes Jahr einen Brief mit Ihren erworbenen Pensionsansprüchen zu. Falls Sie diesen Brief nicht erhalten, können Sie eine Schätzung Ihrer Pension beantragen. Dies ist in Kürze mit einem speziellen Formular möglich. Vorläufig wenden Sie sich hierfür bitte per E-Mail an overseas@onss.fgov.be oder telefonisch unter +32 2 509 90 99 an unsere Frontline.

Sind Sie unsicher bezüglich Ihrer Pensionsansprüche oder möchten Sie mehr erfahren?

Bitte wenden Sie sich an die Pensionsdienste. Rufen Sie dau die folgenden Seiten auf:

Möchten Sie Ihre Reiseerfahrungen teilen?

Sind Sie ein Expat oder kennen Sie jemanden mit einer inspirierenden Auslandserfahrung? Dann kontaktieren Sie uns unter overseas-expat@onssrszlss.fgov.be. Wer weiß, vielleicht inspirieren Sie künftige Expats mit Ihrer Geschichte.

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